 |
Feuerwehrmann-Anwärter/ Feuerwehrfrau-Anwärterin |
Eintritt in die Feuerwehr (Probezeit) |
 |
Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau |
Bestehen der Probezeit, Übernahme aus der Jugendfeuerwehr |
 |
Oberfeuerwehrmann/ Oberfeuerwehrfrau |
mindestens 2 Jahre als Feuerwehrmann, bzw. Feuerwehrfrau und erfolgreiche Teilnahme an der Truppmannausbildung |
 |
Hauptfeuerwehrmann/ Hauptfeuerwehrfrau |
mindestens 5 Jahre als Oberfeuerwehrmann, bzw. Oberfeuerwehrfrau und regelmäßige Beteiligung am Feuerwehrdienst |
 |
Unterbrandmeister/ Unterbrandmeisterin |
mindestens Hauptfeuerwehrmann, bzw. Hauptfeuerwehrfrau oder 1 Jahr als Oberfeuerwehrmann, bzw. Oberfeuerwehrfrau, sowie erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang |
 |
Brandmeister/ Brandmeisterin |
mindestens 2 Jahre als Unterbrandmeister, bzw. Unterbrandmeisterin und erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang |
 |
Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin |
mindestens 2 Jahre als Brandmeister, bzw. Brandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Einsatzdienst, sowie an Fortbildungsveranstaltungen |
 |
Hauptbrandmeister/ Hauptbrandmeisterin |
mindestens 5 Jahre als Oberbrandmeister, bzw. Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Einsatzdienst, sowie an Fortbildungen |
 |
Brandinspektor/ Brandinspektorin |
mindestens Oberbrandmeister, bzw. Oberbrandmeisterin und erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang |
 |
Brandoberinspektor/ Brandoberinspektorin |
mindestens Brandinspektor oder Brandinspektorin und erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführerlehrgang |
 |
Stadtbrandinspektor, bzw. Gemeindebrandinspektor/ Stadtbrandinspektorin, bzw. Gemeindebrandinspektorin |
mindestens Brandoberinspektor oder Brandobernspektorin und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen "Einführung in die Stabsarbeit" und "Leiter einer Feuerwehr" |
(Quelle: Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen, Stand 2017)