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Feuerwehrmann-Anwärter/ Feuerwehrfrau-Anwärterin |
Eintritt in die Feuerwehr (Probezeit) |
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Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau |
Bestehen der Probezeit, Übernahme aus der Jugendfeuerwehr |
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Oberfeuerwehrmann/ Oberfeuerwehrfrau |
mindestens 2 Jahre als Feuerwehrmann, bzw. Feuerwehrfrau und erfolgreiche Teilnahme an der Truppmannausbildung |
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Hauptfeuerwehrmann/ Hauptfeuerwehrfrau |
mindestens 5 Jahre als Oberfeuerwehrmann, bzw. Oberfeuerwehrfrau und regelmäßige Beteiligung am Feuerwehrdienst |
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Unterbrandmeister/ Unterbrandmeisterin |
mindestens Hauptfeuerwehrmann, bzw. Hauptfeuerwehrfrau oder 1 Jahr als Oberfeuerwehrmann, bzw. Oberfeuerwehrfrau, sowie erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang |
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Brandmeister/ Brandmeisterin |
mindestens 2 Jahre als Unterbrandmeister, bzw. Unterbrandmeisterin und erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang |
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Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin |
mindestens 2 Jahre als Brandmeister, bzw. Brandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Einsatzdienst, sowie an Fortbildungsveranstaltungen |
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Hauptbrandmeister/ Hauptbrandmeisterin |
mindestens 5 Jahre als Oberbrandmeister, bzw. Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Einsatzdienst, sowie an Fortbildungen |
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Brandinspektor/ Brandinspektorin |
mindestens Oberbrandmeister, bzw. Oberbrandmeisterin und erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang |
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Brandoberinspektor/ Brandoberinspektorin |
mindestens Brandinspektor oder Brandinspektorin und erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführerlehrgang |
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Stadtbrandinspektor, bzw. Gemeindebrandinspektor/ Stadtbrandinspektorin, bzw. Gemeindebrandinspektorin |
mindestens Brandoberinspektor oder Brandobernspektorin und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen "Einführung in die Stabsarbeit" und "Leiter einer Feuerwehr" |
(Quelle: Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen, Stand 2017)