Doch nicht nur zur Brandbekämpfung, sondern auch zu technischen Hilfeleistungen, wie dem Ausleuchten von Einsatzstellen, dem Durchführen von Kranarbeiten mithilfe der Lastösen am obersten und untersten Leiterteil oder zum Erkunden von Einsatzlagen ist die Drehleiter bestens geeignet.
Die Nennrettungshöhe 23 Meter ist deshalb notwendig, weil alle Gebäude über 22m nach der Landesbauverordnung als Hochhaus gelten und für diese ein zweiter baulicher Rettungsweg vorgeschrieben ist. Bei Gebäuden, deren Bodenplatte des höchsten Geschosses bis 22 Meter über dem Boden liegt, wird der zweite Rettungsweg durch die Feuerwehr sichergestellt. Rechnet man noch einen Meter für die Brüstungshöhe der Fenster hinzu kommt man demnach auf eine Höhe von 23 Metern, die die Feuerwehr erreichen muss.
Da es bei vielen Gebäuden nicht möglich ist sie die direkt anzufahren, weil zum Beispiel Fahrzeuge davor geparkt sind oder eine Wiese ein sicheres Abstützen der Drehleiter nicht möglich macht, muss die DLK23 die Rettungshöhe auch erreichen, wenn sie in einem größeren Abstand zum Gebäude aufgestellt wird. Dieser Abstand ist mit 12 Metern festgelegt.
Aus der Nennrettungshöhe 23 Meter und der Nennausladung 12 Meter ergibt sich die Bezeichnung der Drehleiter nach alter Norm, DLK23/12.
In voller Länge misst der Leiterpark der Drehleiter 30 Meter.
Nachdem unsere Drehleiter beim Kontakt mit der Oberleitung einer Straßenbahn während eines Einsatzes bei der Feuerwehr wo sie vorher im Dienst war, beschädigt wurde, überholte der Hersteller den Leiterpark und die Elektronik. Eine Zeit lang diente die Leiter dem Hersteller danach als Verleihfahrzeug, bis sie im Jahre 2011 als Ersatzbeschaffung durch die Stadt Hilchenbach gekauft und an den Löschzug Dahlbruch übergeben wurde. Sonderbeladung: